Rechtsprechung kompakt: Kompakt - ZURE1461721
Gesellschafter einer Personengesellschaft haften für die Kosten des Insolvenzverfahrens
RAin/FAin InsR Dr. Astrid Pohlmann-Weide
BGH, Urteil vom 21.11.2023 – II ZR 69/22
Der BGH befasst sich erneut mit der Haftung der Gesellschafter einer PersGes. (GbR, OHG, KG) und konkretisiert weiter, für welche Verbindlichkeiten der Gesellschaft die Haftung eintritt. Dabei entscheidet er die lange umstrittene Frage, ob die Gesellschafter auch für die Kosten des Insolvenzverfahrens der Gesellschaft haften, mit einem klaren „ja“. Demgegenüber darf ein Insolvenzverwalter nachrangige Insolvenzforderungen gem. § 39 InsO nur geltend machen, wenn sie nach der besonderen Aufforderung durch das Insolvenzgericht gem. § 174 Abs. 3 Satz 1 InsO angemeldet wurden.